AG Gründen: Schritt für Schritt Anleitung

Wilkommen auf der ultimativen Anleitung wie man eine AG in der Schweiz gründet. Ohne Werbung für einen „Gründungsservice“ mit mitverkauften Produkten die Sie meist gar nicht brauchen. Die Anleitung gilt für normale Firmen, wie beispielsweise eine Bäckerei oder ein IT-Startup aber nicht für eine Bank.

Übersicht

Der Ablauf ist einfach. Eine Firma gilt als existent ab dem Zeitunkt in dem sie im Handelsregister aufgeführt ist. Damit das Handelsregister eine Firma aufführt will es Gründungsdokumente sehen. Damit das Amt sicher ist, dass diese Gründungsdokumente auch von denn richigen Personen unterzeichnet sind, will es die Unterschrifren von einem Notar beglaubigt haben (wie bei einer Hauskauf beim Grundbuchamt oder bei einer Heriat beim Standesamt). Der Notar schaut den Pass oder die ID an, schätzt ab, ob man nicht betrunken ist, liest die Dokumente vor, schaut zu wie man unterschreibt und gibt dafür sein Stempel. Überigens prüft ein Notar alle Dokumente, desshalb braucht man keine Rechtsberatung um eine AG oder GmbH zu gründen. Mehr dazu weiter unten.

  1. Erstellen aller Dokumente
  2. Kapital einzahlen
  3. Dokumente vor dem Notar unterzeichnen
  4. Unterzeichnete Dokumente dem Handelsregisteramt schicken
  5. Handelsregister trägt die AG ein = AG ist gegründet

Anleitung

1. Erstellen aller Dokumente

Für eine Gründung müssen viele Dokumente erstellt werden. Doch die meisten sind vorgefertig und müssen nur noch unterzeichnet werden. Die Dokumente die man für die Gründung braucht sind:

  1. Anmeldung zur Neueintragung (fungiert auch als Checkliste für die untenstehenden Dokumente)
  2. Öffentliche Urkunde über die Gründung.
  3. Statuten.
  4. Erklärung betreffend Verzicht auf eine eingeschränkte Revision.
  5. Protokoll des Verwaltungsrates über seine Konstituierung und die Bestimmung der zeichnungsberechtigten Personen.
  6. Bankbescheinigung über die Hinterlegung der Bareinlagen.
  7. Stampa-Erklärung.
  8. Lex-Friedrich-Erklärung.
  9. Erklärung betreffend Rechtsdomizil.
  10. Ausweiskopie.

Anmeldung erstellen

Die Anmeldung ist ein einfacher Brief an das Handelsregisteramt welcher das Wichtigste in einer standartisierten From zusammenfasst. Da zu einem ordentlichen Brief auch eine Beilagenliste gehört ist die Anmeldung selbst auch eine Checkliste für alle einzireichenden Dokumente.

Anmeldung Kanton Zürich: https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/wirtschaft-arbeit/handelsregister/aktiengesellschaft/ag_anmeldung_neueintragung.docx

Merkblatt St. Gallen: https://www.sg.ch/content/dam/sgch/recht/handelsregister-notariate/ag-merkbl%C3%A4tter/Merkblatt%20Neueintragung%20Aktiengesellschaft.pdf

Öffentliche Urkunde über die Gründung erstellen

Nichts zu tun, denn dieses Dokumente erstellt der Notar.

Statuten

Die Statuten sind das grösste Dokument und wie die Verfassung einer Firma selbst. Meist vergisst man die Statuten und deren Inhalt schnell, doch was in den Statuten steht zählt bei den wichtigsten Entscheidungen einer Firma. Alle Firmen verwenden eine Vorlage und passen diese an.

Hier Vorlage herunterladen

Erklärung betreffend Verzicht auf eine eingeschränkte Revision

Eine Revisionstelle prüft den Jahresabschluss einer Firma. Es gibt diverse kleine lokale Revisionsstellen. Die bekannten grossen Revisionsfirmen sind Deloitte, EY, PwC und KPMG.

Es gibt zwei Stufen einer Revision: Ordentliche und Eingeschränkte. Die ordentliche Revision ist für grosse Firmen Pflicht. Die eingeschränkte Revision ist für kleine Firmen mit über 10 Mitarbeitenden Pflicht. Wer nicht plant gleich nach der Gründung über 10 Personen einzustellen, darf auf die Revision verzichten!

Hier runterladen

Protokoll des Verwaltungsrates über seine Konstituierung und die Bestimmung der zeichnungsberechtigten Personen.

***Die Hirarchie einer AG ist gesetzlcih definiert: Aktionäre wählen den Verwaltungsrat. Der Verwatlungsrat setzt die Geschäftsleitung ein. Die Geschäftsleitung stellt die Mitarbeitenden ein. Aktionäre müssen nichts tun. Verwatungsräte treffen sich meist einmal im Quartal zur Verwaltungsratssitzung und die Geschäftsleitung und Belegschaft.***ANDERER BLOG?***

Dies ist das Protokoll der ersten Verwaltungsratssitzung. Unter „Kostituierung“ versteht man Hier herunterladen

2. Kapital einzahlen

Um eine AG zu gründen müssen die Gründer CHF 50’000 aufbringen und auf ein Kapitaleinzalungskonto überweisen. Zwar ist der ist jede AG bei der Das geht so

  1. Eine Bank wählen.
  2. Die Bank teil einem die IBAN des, extra für die zu gründende Firma geschaffene, Kapitaleinzalungskontos mit.
  3. Mindestens 50’000 auf das Konto überweisen.
  4. Bank schickt die „Bankbescheinigung über die Hinterlegung der Bareinlagen“ (kürzer auch „Kapitaleinzahlungsbestätigung“ genannt) zu.
  5. Gründung beim Notar.
  6. Sobald die Firma im Handelsregister eingetragen ist, überweist die Bank das Geld auf das neue Firmenkonto. So hat man nun als Firma Zugriff auf das Geld.

Man kann das eingezahlte Kapital sich nicht eifach wieder als Privatperson zurücküberweisen. Aus einer Firma kann man nur über meist mehrfach Steuerpflichtige wege wie Lohnauszahlung oder Dividenden Geld rausnehmen.

Suche