quitt Business vereinfacht die Finanzbuchhaltung

  • Überarbeitet:
  • Damjan Schmid

AGs, GmbHs udn Vereine sind in der Schweiz zur Buchführung verpflichtet. Dieser Beitrag zeigt auf, wie quitt Business Ihre Buchhaltung vereinfacht. Ob intern geführt oder mit Hilfe eines Treuhänders, passend zu jeder Buchhaltungssoftware.

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Buchhaltungspflicht

In der Schweiz sind Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Vereine, gemäss den im Obligationenrecht (Art. 957ff.) definierten Regeln, zur Buchhaltung verpflichtet. Die Buchhaltungspflicht bringt mit sich, dass ein Inventar, eine vollständige Bilanz und eine Erfolgsrechnung mit sämtlichen Belegen erstellt werden müssen.

Die Lohnbuchhaltung ist ein Teilbereich der Buchhaltung und ist für das Erfassen, Abrechnen und Buchen von Löhnen und Gehältern zuständig. Die Löhne werden wiederum in der Erfolgsrechnung verbucht und wirken sich schliesslich auf die Bilanz des Unternehmens aus.

Mitarbeiter oder Treuhänder?

Die Buchhaltung kann intern durch einen Mitarbeiter geführt werden oder, typischerweise an einen Treuhänder, ausgelagert werden. Die Finanz-, sowie die Lohnbuchhaltung setzen vertiefte Buchhaltungskenntnisse voraus und sind zeitaufwendig, weshalb sich viele Unternehmer und Unternehmerinnen dazu entscheiden, die Lohn- und Finanzbuchhaltung oder ausschliesslich das Lohnwesen auszulagern. In praktisch jedem Fall nutzt die buchführende Person zur Unterstützung eine Buchhaltungssoftware, wie Bexio, Run my Accounts, Banana oder CashCtrl.

Intern oder extern?Voraussetzungen
Interne BuchhaltungKnow-How, Zeit, Buchhaltungssoftware
Externe BuchhaltungRichtiger Partner, Budget

Nur ein Buchungssatz

quitt Business übernimmt für Sie im Bereich der Lohnbuchhaltung alle Anmeldungen und sämtliche Korrespondenz mit den Behörden und Versicherungen, sowie fortlaufend die korrekte Abrechnung und Bezahlung der Löhne, inklusive aller Lohndokumente. Sie laden ihr Kundenkonto im Prepaid-Verfahren auf und wir bezahlen damit Ihre Löhne und Abgaben.

Wie im ersten Abschnitt beschrieben, müssen diese Löhne und Abgaben danach in der Finanzbuchhaltung abgebildet werden. Sie sind ergebnisrelevant und eine mögliche Revision muss die korrekte Abrechnung der Löhne mit der Ausgleichskasse und der Pensionskasse zurückverfolgen können. Klassischerweise werden dafür in der Finanzbuchhaltung die folgenden Konten für den Personalaufwand geführt:

  • Lohnaufwand
  • Gratifikationen
  • 13. Monatslohn 
  • Aufwand AHV, ALV, IV, EO
  • Aufwand FAK
  • Aufwand BVG
  • Aufwand UVG
  • Aufwand KTG
  • Aufwand UVG-Zusatz

Entschliessen Sie sich, das Lohnwesen an quitt Business auszulagern, vereinfacht das Ihre Finanzbuchhaltung erheblich. Aus Revisionsgründen müssen Sie dann die Löhne in Ihrer Finanzbuchhaltung nicht mehr aufschlüsseln, da alles in quitt Business schon entsprechend gespeichert ist. In der Finanzbuchhaltung reicht ein einziger Buchungssatz:

  • Personalaufwand / Bank

Im Falle einer Revision der Löhne kann jederzeit das Lohnjournal aus quitt Business heruntergeladen und vorgewiesen werden. Das heisst unabhängig davon, ob Sie die Finanzbuchhaltung selber machen oder von einem Treuhänder unterstützt werden, quitt Business spart diesbezüglich einige Stunden an Aufwand. Falls Sie trotzdem alle Konten auch in der Finanzbuchhaltung abbilden möchten, ist das natürlich kein Problem. Sie können einfach die Excel-Datei des Lohnjournals herunterladen und die Werte der einzelnen Konten des Personalaufwands in Ihre Finanzbuchhaltung übertragen.

Download: Lohnjournal Beispiel von quitt Business

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