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Mitarbeitende bei der AHV anmelden: Das müssen Sie wissen

AHV-Anmeldung für Mitarbeitende in der Schweiz: Fristen, Verfahren, Beiträge, Brutto-/Nettolohn und weitere Pflichtabzüge einfach erklärt.

24.01.2025

Ohne Anmeldung – keine Leistungen. Hier erfahren Sie, welche Fristen, Verfahren und Beiträge Sie bei der Anmeldung von Mitarbeitenden bei der AHV beachten müssen.

Einzuhaltende Fristen

  • Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag.
  • Sie endet mit Beendigung der Erwerbstätigkeit.
  • Wer vor dem ordentlichen Rentenalter (64 Jahre für Frauen, 65 Jahre für Männer) aufhört zu arbeiten, bleibt als Nichterwerbstätiger beitragspflichtig.
  • Personen über dem Rentenalter bleiben beitragspflichtig, profitieren jedoch von einem Freibetrag.

Der Arbeitgeber muss neue Mitarbeitende innerhalb von 30 Tagen nach Stellenantritt bei der Ausgleichskasse anmelden.

Mitarbeitende, die im Laufe des Jahres eingestellt werden, können in gewissen Fällen mit der Jahresabrechnung gemeldet werden.

Wie meldet man sich bei der AHV an?

Die meisten Unternehmen melden sich bei der kantonalen Ausgleichskasse an.

Einige Branchen verfügen über berufliche Ausgleichskassen, z. B. Banken, Milchwirtschaft oder Uhrenindustrie.

Offizielle Formulare für die AHV-Anmeldung finden Sie hier.

Zu kompliziert? Mit quitt Business übernehmen wir für Sie die Anmeldung und sämtliche Formalitäten.

AHV/IV/EO/ALV-Beiträge

Ab 2025 gelten folgende Beitragssätze:

  • AHV: 8.7 %
  • IV: 1.4 %
  • EO: 0.5 %
  • ALV: 2.2 % (nur bis zu einem Jahreseinkommen von CHF 148’200)

Total: 12.8 % des Bruttolohns.

Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber (6.4 %) und Arbeitnehmer (6.4 %) getragen.

Bruttolohn, Nettolohn und Gesamtkosten

  • Bruttolohn: der im Arbeitsvertrag vereinbarte Lohn. Grundlage für die Berechnung der Beiträge, aber nicht der ausbezahlte Betrag.
  • Nettolohn: der Betrag, den die Mitarbeitenden nach Abzug der Beiträge auf ihr Konto überwiesen erhalten.
  • Gesamtkosten für den Arbeitgeber: Nettolohn + Arbeitnehmerbeiträge + Arbeitgeberbeiträge.

Weitere obligatorische Abzüge

Zusätzlich zu den Beiträgen AHV/IV/EO/ALV müssen Arbeitgeber auch folgende Abzüge berücksichtigen:

  • Berufliche Vorsorge (BVG/LPP)
  • Unfallversicherung (UVG/LAA)
  • Krankentaggeldversicherung (KTG/IJM)

Weitere Informationen zu den Lohnabzügen

Fazit

Die Anmeldung von Mitarbeitenden bei der AHV ist eine zentrale Pflicht für jeden Arbeitgeber in der Schweiz. Sie umfasst strikte Fristen, Beitragsregeln und zusätzliche Abzüge.

Mit quitt Business können Sie sich darauf verlassen, dass wir alle Anmeldungen und Abrechnungen effizient und korrekt für Sie übernehmen.

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